Ja! Ergotherapie ist ein verordnungspflichtiges Heilmittel.
Das bedeutet: ein Arzt (Haus- oder Facharzt) kann die Therapie verordnen und die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten.
Ihre Möglichkeiten:
Alle Behandlungen sind als Einzel- oder Gruppentherapie möglich und können auch im Hausbesuch durchgeführt werden.
Die Behandlungsart unterscheidet sich in Inhalt und zeitlichem Umfang. Sie richtet sich nach der Diagnose und den Defiziten des Patienten.
Ihr Arzt verordnet Ihnen die entsprechenden Behandlungszeiten.
› motorisch-funktionelle Behandlung: | 30 – 45 min. |
› sensomotorisch-perzeptive Behandlung: | 45 – 60 min. |
› Hirnleistungstraining: | 30 – 45 min. |
› psychisch-funktionelle Behandlung: | 60 – 75 min. |
Ja! Ergotherapie kann vom Arzt auch als Hausbesuch verordnet werden!
Bei Hausbesuchen können wir die örtlichen Gegebenheiten analysieren, um speziell auf den Patienten und sein häusliches Umfeld zugeschnittene Strategien zu entwickeln und geeignete Hilfsmittel vorzuschlagen.
Wir führen Hausbesuche in Allstedt und Umgebung bis 15 km durch.
Wir suchen einen Ergotherapeuten (m/w/d) – gern auch Berufsanfänger