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BEHANDLUNGSVERLAUF

1. Verordnung für die Ergotherapie

Der Haus- oder Facharzt (Kinderarzt, Neurologe, Orthopäde etc.) verordnet ein Kassen- oder Privatrezept für die Ergotherapie.

2. Termin

Mit Ihnen wird für das Anfangsgespräch ein passender Termin vereinbart.

3. Aufnahmegespräch

Mit dem Patienten allein und/oder mit einem Angehörigen findet ein Aufnahmegespräch statt. Hier werden die bisherige Entwicklung, die Krankengeschichte und alltagsbezogene Schwierigkeiten und Erwartungen, sowie der Ablauf der Therapie gemeinsam besprochen.

Bitte zum Aufnahmegespräch mitbringen:

  • Heilmittelverordnung für Ergotherapie (Rezept) verordnet vom Arzt
  • vorhandene Berichte, Befundunterlagen oder Testungsergebnisse
  • Gelbes Vorsorgeheft (bei Kindern)
  • Ihren Befreiungsausweis der gesetzlichen Zuzahlung für das aktuelle Jahr

4. Befunderhebung

Es folgt die Befunderhebung unter anderem durch Beobachtungsserien und validierten Tests. Bestehende Befund- und Testergebnisse fließen hier mit ein.

5. Behandlung

Die Behandlung der festgestellten Defizite beginnt.

Unter Einsatz von Aktivitäten des täglichen Lebens, gezielten Bewegungsübungen, Spielen, handwerklichen Tätigkeiten und der Einbeziehung spezifischer Methoden arbeiten wir gemeinsam auf Ihre Ziele hin.

Ein stetiger Austausch mit dem Patienten, den Eltern, den Angehörigen und mit dem Pflegepersonal ist uns stets wichtig.

6. Therapiebericht

Je nach Wunsch des Arztes wird ein Behandlungsbericht erstellt, um ihn über den aktuellen Therapiestand, Zielsetzungen und die erreichten Ziele zu informieren.