Bis zu 600 Euro kann ein Arbeitgeber pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen. Arbeitgeber können zur Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten dabei auf gesundheitsförderliche Maßnahmen zurückgreifen.
Maßnahmen, die ein Arbeitgeber zur Gesunderhaltung seiner Arbeitnehmer ergreift bzw. Zuschüsse zu solchen Maßnahmen sind bis zu 600,00 € im Jahr steuer -und sozialversicherungsfrei. Die Leistung muss den allgemeinen Gesundheitszustand des Arbeitnehmers verbessern oder der betrieblichen Gesundheitsförderung dienen.
Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist eine Teildisziplin des betrieblichen Gesundheitsmanagements und umfasst ein ganzheitliches Konzept mit Maßnahmen zur Verbesserung der Mitarbeitergesundheit, zur Vermeidung von Krankheiten und zur Gestaltung der Work-Life-Balance.
Unsere Gesundheitsmaßnahmen entsprechen hinsichtlich der Qualität, der Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20bSGB V.
Für Arbeitgeber und Beschäftigte ergeben sich durch eine erfolgreiche Implementierung von betrieblicher Gesundheitsförderung zahlreiche Vorteile!
Vorteile Arbeitgeber | Vorteile Arbeitnehmer |
Sicherung der Leistungsfähigkeit aller Mitarbeiter | Verbesserung des Gesundheitszustandes und Senkung gesundheitlicher Risiken |
Erhöhung der Motivation durch Stärkung der Identifikation mit dem Unternehmen | Reduzierung der Arztbesuche |
Kostensenkung durch weniger Krankheits- und Produktionsausfälle | Verbesserung der gesundheitlichen Bedingungen im Unternehmen |
Steigerung der Produktivität und Qualität | Verringerung von Belastungen |
Imageaufwertung des Unternehmens | Verbesserung der Lebensqualität |
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit | Erhaltung / Zunahme der eigenen Leistungsfähigkeit |