HÄUFIGE FRAGEN
Hier haben wir für Sie die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Behandlung, den Kosten, unserer Praxis und vieles mehr.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Ja! Ergotherapie ist ein verordnungspflichtiges Heilmittel.
Das bedeutet: ein Arzt (Haus- oder Facharzt) kann die Therapie verordnen und die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten.
Ihre Möglichkeiten:
- Bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse die Kosten in voller Höhe.
- Patienten, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben und von einer Zuzahlung nicht ausgenommen sind, müssen ihren Eigenanteil leisten.
- Über besondere Ausnahmeregelungen informiert Sie auch jederzeit Ihre Krankenkasse wie z.B. Befreiung von Zuzahlungen.
- Private Krankenkassen übernehmen in der Regel ebenfalls die Kosten.
Welche Behandlungen bieten wir an?
- Motorisch-funktionelle Behandlung
- Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
- Psychisch-funktionelle Behandlung
- Hirnleistungstraining
- Wärme- und Kälteanwendungen in Kombination mit motorischer oder sensomotorischer Behandlung
Wie lange dauert eine Behandlung?
Die Behandlungsart unterscheidet sich in Inhalt und zeitlichem Umfang. Sie richtet sich nach der Diagnose und den Defiziten des Patienten.
Ihr Arzt verordnet Ihnen die entsprechenden Behandlungszeiten.
| › motorisch-funktionelle Behandlung: | 30 - 45 min. |
| › sensomotorisch-perzeptive Behandlung: | 45 - 60 min. |
| › Hirnleistungstraining: | 30 - 45 min. |
| › psychisch-funktionelle Behandlung: | 60 - 75 min. |
Kann der Arzt auch Hausbesuche verordnen?
Ja! Ergotherapie kann vom Arzt auch als Hausbesuch verordnet werden!
Bei Hausbesuchen können wir die örtlichen Gegebenheiten analysieren, um speziell auf den Patienten und sein häusliches Umfeld zugeschnittene Strategien zu entwickeln und geeignete Hilfsmittel vorzuschlagen.
Wir führen Hausbesuche in Allstedt und Umgebung bis 15 km durch.
